Unmöglich: Polizist im Dienst lässt sich mit AfD’ler fotografieren

Ein Grillfest der rechtsextremen AfD in Greifswald. Man bleibt mehr oder minder unter rechten Kumpanen. Der Fraktionschef Nikolaus Kramer (MdL) ließ sich noch einmal eben mit einem Polizisten im Dienst fotografieren. Stopp: Wie war das noch einmal mit der Neutralität? Es folgte eine berechtigte Kritik der Linksjugend und am Ende eine Entschuldigung vom Polizei-Chef.

Das Foto von Kramer und einem uniformierten, sich im Dienst befindlichen, Polizisten war für die Greifswalder Linksjugend (Jugendorganisation der Linken) Anlass für berechtigte Kritik. Das Foto entstand am Rande eines Grillfestes der AfD. Im Zusammenhang mit dem zurückliegenden Kommunal-Wahlkampf hatte Kramer das Polizisten-Foto in eine Reihe von Bildern des Grillfestes auf Instagram veröffentlicht. Das Motto hätte durchaus lauten können: Unsere Freunde von der Polizei. Als erstes berichtete der Fleischervorstadt-Blog aus Greifswald von diesem Vorgang.

Berechtigte Kritik

Wie kann es sein, dass ein Polizeibeamter in Uniform während des Wahlkampfes mit Nikolaus Kramer auf dem Grillfest der AfD posiert? Das Foto diente klar der AfD in ihrem Wahlkampf. Wir stellen mit solchen Aktionen von Seiten der Polizei die angesprochene Neutralität in Frage.

Linksjugend

Aus Sicht der Linksjugend ist es nicht richtig, wenn Polizisten im Dienst mit Politikern vor einer Kamera posen würden. Ausdrücklich hat die Linksjugend ihre Kritik parteineutral gehalten. Doch muss man natürlich sagen, dass es um so schlimmer ist, wenn man sich auch noch mit Mitgliedern einer rechtsextremistischen und demokratiefeindlichen Partei ablichten lässt. Was soll man nun aus der politischen Gesinnung des Polizisten schließen? Nikolaus Kramer war selbst Polizist in Greifswald, bevor er in den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern gewählt wurde.

Schnelle Reaktion

Gunnar Mächler ist Leiter der Polizeiinspektion Anklam und reagierte tatsächlich schnell auf den Vorwurf der Linksjugend. Die Kritik an dem Foto hält Mächler für “absolut berechtigt”. Der Beamte hätte ohne Frage “unüberlegt gehandelt”. Dem Beamten sei dieses auch mittlerweile selbst bewusst geworden. Doch aufgrund der langjährigen und guten Zusammenarbeit mit dem Beamten hat er “an der neutralen und objektiven Dienstausübung” des Beamten keinen Zweifel.

Frank Schurgast

Bild: abgeordnetenwatch

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