Urteil: Das Leugnen des Holocausts ist keine Meinungsfreiheit

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied am Donnerstag, dass das Leugnen des Holocausts nicht unter die Meinungsfreiheit fällt und somit ein Verbrechen bleibt. Der Gerichtshof wies damit eine Klage von Ex-NPD-Chef Udo Pastörs ab.

Im Januar 2010 hielt der ehemalige NPD-Fraktionschef Udo Pastörs eine Landtagsrede, bei der er vom „sogenannten Holocaust“ und einer „Ausschwitzprojektion“ durch bürgerliche Parteien sprach. Die Gedenkveranstaltungen bezeichnete er als „Betroffenheitstheater“ und als „einseitigen Schuldkult“.

Pastörs legte beim europäischen Gerichtshof Beschwerde, wegen seinem Schuldspruch in Deutschland ein. Der Gerichtshof in Straßburg wies die Beschwerde zurück, der Schuldspruch sei kein Angriff auf die Meinungsfreiheit. Pastörs habe bewusst die Unwahrheit gesagt und das Leid der Jüdinnen und Juden diffamiert. Das sei ein Verstoß gegen die Werte der Konventionen selbst und fällt somit nicht unter die Meinungsfreiheit.

Quelle: Perspektive Online

Bild: The Independent

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2 Kommentare

  1. Aber es ist derzeit in Deutschland gängige Praxis, unwiderlegbare Tatsachen als Hassrede zu bezeichnen und diejenigen, die die Wahrheit sagen, zu kriminalisieren. Ich war immer der Meinung, Goebbels wäre tot, aber er scheint weiterhin seine Propaganda zu verbreiten.

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