Minden/Ganderkesee (fs) – Es bleibt dabei, dass ein NPD-Mitglied aus Bielefeld seinen Waffenschein nicht wieder bekommt. Das hat das Mindener Verwaltungsgericht entschieden und seine Klage damit abgewiesen. Die Richter halten den Mann für nicht zuverlässig genug.
Das Gericht betont aber, dass eine bloße NPD-Mitgliedschaft nicht reiche um als unzuverlässig zu gelten. Der Kläger hatte vor zehn Jahren aber mal für den NRW-Landtag kandidiert und hatte damit eine aktive Rolle bei den Rechtsextremisten eingenommen.
Bild: NRW.de
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