Hannover/Oldenburg/Bremen (fs) – Der Jüdischen Gemeinde Oldenburg wurden die Rechte einer Körperschaft des öffentlichen Rechts verliehen. Das hat die Niedersächsische Landesregierung heute beschlossen.
Mit der Verleihung der Körperschaftsrechte wird die Stellung der Gemeinde deutlich verbessert, die bisher den Status eines eingetragenen Vereins hatte. Sie erfüllt alle geforderten Voraussetzungen für die Verleihung der Körperschaftsrechte. Seit ihrer erneuten Gründung vor 30 Jahren ist sie stetig gewachsen und hat eine besondere Bedeutung im öffentlichen Leben erlangt.
Bereits seit Anfang des 19. Jahrhunderts existierte in Oldenburg eine Synagogengemeinde. 1933 hatte die Jüdische Gemeinde Oldenburg ca. 280 Mitglieder. Nach dem Zweiten Weltkrieg kehrten rund 40 Juden in das Oldenburger Land zurück und die Gemeinde wurde 1945 neu gegründet. 1960 löste sich die Gemeinde auf und wurde 1992 erneut gegründet. Aktuell gehören der Gemeinde 314 Mitglieder an.
In Niedersachsen haben auch die Jüdischen Gemeinden Hannover, Osnabrück und Braunschweig sowie die Liberale Jüdische Gemeinde Hannover Körperschaftsrechte. Alle weiteren Jüdischen Gemeinden in Niedersachsen sind rechtlich als eingetragener Verein organisiert.
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