Hamburg/Ganderkesee (fs) – Wenn Polizeibeamte mit rechter Gesinnung auffallen, würde man meinen, dass sie ihre Arbeit nicht mehr ausüben dürfen. Sie sind gesetzlich verpflichtet, aktiv für die Demokratie und ihre Werte einzustehen. Recherchen von Panorama 3 zeigen, sie sind durch den Beamtenstatus geschützt.
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Video: Sind rechte Beamte durch den Beamtenstatus geschützt?
