Die Evangelische Kirche ist am Samstagabend einen Schritt auf gleichgeschlechtliche Paare zugegangen und ermöglicht diesen in Zukunft eine “Segnung in einem öffentlichen Gottesdienst”. Der Kompromiss zwischen Befürwortern und Gegnern des Beschlusses stieß am Sonntag auf Anerkennung bei Homosexuellen-Vertretern, wenngleich diese auch bedauerten, dass es keine vollständige Gleichstellung gibt.
Nach einer bis in die Abendstunden dauernden Sondersitzung hatte sich die Synode der Evangelischen Kirche A.B. am Samstag auf den nun vorliegenden Kompromiss verständigt. Damit wird gleichgeschlechtlichen Paaren künftig eine “Segnung” ermöglicht, Voraussetzung dafür ist eine standesamtlich geschlossene Ehe. Für die Regelung stimmten rund zwei Drittel der Synoden-Mitglieder. Das Ergebnis sei ein “wesentlicher Schritt in Richtung Gleichberechtigung homosexueller Paare”, erklärte der evangelisch-lutherische Bischof Michael Bünker im Anschluss.
Die neu geschaffene Möglichkeit der Verbindung zwischen Gleichgeschlechtlichen wird von der Evangelischen Kirche als “eheanalog” verstanden, wie es hieß. Gleichzeitig hält die Kirche aber am Begriff der “Ehe” als “der auf lebenslange Treue angelegten Lebensgemeinschaft von Mann und Frau” fest. Keinen öffentlichen Dank-und Segnungsgottesdienst wird es für eingetragene Partnerschaften geben. Ihnen steht wie bisher die “Segnung im seelsorgerlichen Rahmen” offen.
Der größte Unterschied zwischen der nun für gleichgeschlechtliche Paare möglichen Segnung und der Ehe zwischen Mann und Frau in der Evangelischen Kirche ist, dass die jeweiligen Gemeinden eine derartige Segnung in ihren Kirchen ablehnen können. Die Regelung sieht die Möglichkeit eines “Opt-In” vor: Die jeweilige Pfarrgemeinde kann sich also dafür entscheiden, dass sie sich für die gleichgeschlechtliche Segnung öffnet. Ebenfalls vorgesehen ist, dass jeder Pfarrer oder jede Pfarrerin sich dagegen entscheiden kann, eine Segnung gleichgeschlechtlicher Paare vorzunehmen.
Bild: Silberberg GmbH
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