Der fraktionslose Berliner AfD-Abgeordnete Kay Nerstheimer ist am Dienstag in einer Berufungsverhandlung vom Berliner Landgericht wegen Volksverhetzung zur Zahlung von 5000 Euro verurteilt worden. Bereits im vergangen Jahr war er vom Amtsgericht Tiergarten zu einer Geldstrafe von 7000 Euro verurteilt worden. Die Berufungsinstanz blieb damit unter dem Strafmaß des Amtsgerichts. Nerstheimer will nach Informationen der Berliner Morgenpost in Revision gehen. Über die muss jetzt das Kammergericht entscheiden.
Der Politiker habe auf Facebook gegen Homosexuelle gehetzt und üble Beschimpfungen verbreitet, warf ihm die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage vor. Nerstheimer selbst hatte die Vorwürfe bereits in der Verhandlung vor dem Amtsgericht im vergangenen Jahr nach anfänglichem Schweigen zurückgewiesen. Einige seiner Aussagen seien aus dem Zusammenhang gerissen, zu anderen sei er „regelrecht provoziert“ worden. Für eine Stellungnahme war der Politiker nach der Berufungsverhandlung am Dienstag zunächst nicht zu erreichen.
Kay Nerstheimer bezeichnete Homosexuelle als „degenerierte Spezies“
Der 54-Jährige hatte im Dezember 2014 bei drei Einträgen im Rahmen einer Diskussion auf Facebook unter anderem Homosexuelle als „degenerierte Spezies“ und „sozial minderwertig“ bezeichnet. Weiter schrieb der AFD-Mann, Kinder müssten vor ihnen geschützt werden.
Bild: Sandro Halank, Wikimedia Commons, CC-BY-SA 3.0, 2017-03-23 Kay Nerstheimer by Sandro Halank, CC BY-SA 3.0
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