Zittau darf NPD-Plakate auch nach Richterspruch abhängen

Die Stadt Zittau hat NPD-Wahlplakate abmontiert, weil sie nach ihrer Auffassung eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bedeuteten. Das Verwaltungsgericht Dresden gab der Stadt recht.

Für das Verwaltungsgericht Dresden erfüllt das Plakat der NPD “Stoppt die Invasion: Migration tötet” den Straftatbestand der Volksverhetzung. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts hervor. Die Stadt Zittau hat somit die NPD-Plakate zu Recht abgehängt.

Für die Stadt stellten die Plakate eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar. Das Gericht folgte der Einschätzung der Stadt. Der Eilantrag der NPD gegen die Maßnahme der Stadt ist somit abgelehnt worden, teilte das Gericht mit. Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Berufung eingelegt werden.

Bild: wahlplakatcheck

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