Die AfD will dem Verfassungsschutz verbieten lassen, öffentlich die Partei einen „Prüffall“ zu nennen. Der CDU-Politiker Sensburg hält das Vorgehen für aussichtslos.
Bereits unmittelbar, nachdem der Bundes-Verfassungsschutz Mitte Januar seine Entscheidung bekannt gegeben hatte, die AfD stärker ins Visier zu nehmen, kündigte die Parteispitze juristische Schritte an. Die Behörde lehnte es aber ab, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nun wurde beim Verwaltungsgericht Köln Klage eingereicht, wie die „Süddeutsche Zeitung“, NDR und WDR berichten.
Die AfD will erreichen, dass dem Bundesamt künftig bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 10.000 Euro untersagt wird, die Partei öffentlich einen „Prüffall“ zu nennen. Das Gericht bestätigte am Dienstag den Eingang der 97 Seiten umfassenden Klageschrift gegenüber dem Rechtsbeistand der AfD, einer Kölner Anwaltskanzlei, wie „Zeit Online“ berichtet. „Die Antragsgegnerin“, also das Bundesamt für Verfassungsschutz, „wurde gebeten, die weitere Verbreitung bis zur gerichtlichen Entscheidung zu unterlassen“, soll es demnach in einem Schreiben heißen.
„Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht“, sagte ein Parteisprecher der Nachrichtenagentur dpa. „Die öffentliche Benennung als Prüffall hat einen stigmatisierenden Charakter.“
Der CDU-Sicherheitspolitiker Patrick Sensburg sieht die AfD mit ihrer Klage auf verlorenem Posten. Über eine mögliche Beobachtung der Partei werde seit Monaten diskutiert – auch in den Medien. „Die Landesverfassungsschutzämter haben dem Bundesverfassungsschutz zugeliefert und im gemeinsamen Verfassungsschutzverbund wurde dann entschieden, die AfD zum Prüffall zu machen“, sagte der Bundestagsabgeordnete dem Handelsblatt. „Durch diese öffentliche Aufmerksamkeit war es wichtig, dass der Bundesverfassungsschutz Klarheit über den Umfang der Überprüfung schafft.“
Bild: Krautreporter
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