Betrug: Ex-AfD-Funktionär vor Gericht

Ein 24-Jähriger soll sich mit gefälschten Unterlagen Smartphones im Wert von rund 50.000 Euro verschafft haben. Es ist nicht das erste Mal, dass sich der ehemalige AfD-Funktionär vor Gericht verantworten muss.

Ein bereits mehrfach vorbestrafter früherer Funktionär der Partei Alternative für Deutschland (AfD) muss sich seit Donnerstag erneut vor dem Amtsgericht Göttingen verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 24-Jährigen, der vor einigen Jahren Vorstandsmitglied und Schatzmeister des AfD-Kreisverbandes Göttingen/Osterode gewesen war, insgesamt 25 Fälle des gewerbsmäßigen Betruges vor.

Der gebürtige Göttinger soll Ende 2017 mit gefälschten Handelsregisterauszügen im Namen von Transportfirmen aus der Region Göttingen innerhalb weniger Wochen insgesamt 25 Mobilfunkverträge abgeschlossen haben. Da die Verträge auch den Erwerb diverser Smartphones umfassten, erhielt der Angeklagte bei jedem Vertragsabschluss gegen eine meist nur geringe Anzahlung rund 60 hochwertige Geräte. Insgesamt soll dem betroffenen Telekommunikationsunternehmen dadurch ein Schaden von fast 50.000 Euro entstanden sein.

Mehrere Filialen an einem Tag aufgesucht

Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zufolge suchte der Angeklagte meist am selben Tag unterschiedliche Filialen des Telefonanbieters auf, unter anderem in Göttingen, Kassel, Hannover, Berlin, Köln und Northeim. Dort schloss er dann jeweils mehrere Mobilfunk-Verträge ab und ließ sich dazu die entsprechenden Smartphones aushändigen. Häufig handelte es sich dabei um bis zu 890 Euro teure iPhones, für die er teilweise nur Anzahlungen von wenigen Euro leisten musste. Auf dieser Weise soll er sich allein in diversen Filialen in Berlin innerhalb von drei Tagen 17 Smartphones erschlichen haben. Das betroffene Telekommunikationsunternehmen ging aufgrund der vorgelegten Handelsregisterauszüge davon aus, dass die betreffenden Transportunternehmen die monatlichen Vertragsgebühren bezahlen würden. Diese widersprachen jedoch unverzüglich den Lastschriften, so dass die Gebühren nie beglichen wurden.

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