Zahlreiche bayerische Mandats- und Funktionsträger der AfD können jenem “Flügel” zugerechnet werden, der laut Verfassungsschutz nun ein “Verdachtsfall” ist. Daher dürfte die neue Einschätzung Folgen für die bayerische AfD haben.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsschutzes, die AfD als “Prüffall” und Teile der Partei als “Verdachtsfall” einzustufen, dürfte auch für die bayerische AfD Folgen haben. Denn zahlreiche bayerische Mandats- und Funktionsträger der AfD können dem “Flügel” zugerechnet werden, deren Mitglieder nun unter anderem observiert werden können.
Rechtsradikale Äußerungen
Dieser “Flügel” wurde im März 2015 vom Thüringer AfD-Landeschef Björn Höcke initiiert, der immer wieder mit rechtsradikalen Äußerungen aufgefallen ist. Als Gründungsdokument gilt die sogenannte Erfurter Resolution, in der unter anderem gefordert wird, die AfD müsse sich als “Bewegung unseres Volkes” gegen “Gesellschaftsexperimente” wie Gender Mainstreaming und Multikulturalismus positionieren sowie als “Widerstandsbewegung gegen die weitere Aushöhlung der Souveränität und der Identität Deutschlands”.
80 AfD-Funktionäre dem “Flügel” zuzurechnen
Nach Informationen des BR gehören über 80 bayerische AfD-Funktionäre zu den Erstunterzeichnern der Erfurter Resolution, sind also dem “Flügel” zuzurechnen. Dazu zählt unter anderem der bayerische Landesvorsitzende Martin Sichert aus Nürnberg und der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Bundestag, Hansjörg Müller aus Traunstein. Außerdem haben auch die Bundestagsabgeordneten Tobias Peterka aus Bayreuth und Rainer Kraft aus Augsburg die Resolution unterzeichnet, ebenso die Landtagsabgeordneten Jan Schiffers aus Bamberg und Christian Klingen aus Kitzingen.
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