Stuttgart/Bremen (ots/fs) – Es ist nicht bekannt, ob der ehemalige brandenburgische AfD-Fraktionschef Andreas Kalbitz tatsächlich glaubt, seinen Rauswurf aus der Partei vor Gericht noch rückgängig machen zu können. Sollte das der Fall sein, dürfte sein Optimismus einen Dämpfer erfahren haben: Das Landgericht Berlin wies einen Eilantrag gegen die Annullierung seiner Mitgliedschaft aus formalen Gründen ab. Damit bleibt es beim Ausschluss bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren.
Wie immer dieses ausgehen mag: Auch nach einem endgültigen Urteil wird die Causa Kalbitz die AfD noch lange beschäftigten. Der nach Einschätzung des Verfassungsschutzes “erwiesene Rechtsextremist” repräsentierte bisher den völkischen Flügel der Partei. Die Meinungen, ob man auf einen wie ihn verzichten kann, gehen in der AfD-Führung weit auseinander.
Zur Erinnerung: Bei der Landtagswahl in Brandenburg holte die Partei 2019 mit Kalbitz an der Spitze fast jede vierte Stimme. Wie in Thüringen, wo mit Björn Höcke ein weiterer Rechtsaußen das Sagen hat. Ob mit oder ohne Parteibuch: Einer wie Kalbitz wird auch in Zukunft Wege finden, Einfluss zu nehmen auf Debatten und Ausrichtung der Partei. Hinter der Fassade einer bürgerlich-konservativen AfD tun sich weiterhin rechtsextremistische Abgründe auf.
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