Berlin/Ganderkesee (ots/fs) – In einem Sharepic auf Facebook wird die Behauptung aufgestellt, jeder Flüchtling, der vor dem 1. Oktober nach Deutschland eingereist sei, bekomme angeblich 700 Euro Weihnachtsgeld.
Das habe das Bundeskanzleramt mitgeteilt, heißt es in dem Post. Kanzlerin Angela Merkel halte das für «das mindeste das man für die Menschen aus den Kriegsgebieten aufbringen» müsse. (https://v.gd/RUHmSJ)
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Flüchtlinge erhalten in Deutschland kein Weihnachtsgeld vom Staat. Das Bundeskanzleramt hat keine solche Mitteilung herausgegeben.
Fakten
Das Sharepic kursiert nicht zum ersten Mal im Internet. Bereits im vergangenen Jahr wurden solche Behauptungen von den Faktencheckern von Mimikama und Correctiv widerlegt (https://v.gd/167OjM, https://v.gd/VVpQTL). Die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit stellten auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur nun klar, dass sich an den Regelungen nichts geändert habe. Das Bundespresseamt erklärte, dass es keine solche Mitteilung herausgegeben habe. Auch in diesem Jahr bekommen sowohl Asylbewerber als auch anerkannte Flüchtlinge kein Weihnachtsgeld vom Staat.
Ein Sprecher der Arbeitsagentur sagte: «Die Anspruchsvoraussetzungen in der Grundsicherung (SGB II) sind für alle gleich.» Es gebe im Sozialgesetzbuch II «keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das gilt für alle Staatsangehörigkeiten.»
Auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bestätigte das: «Sonderzahlungen wie das genannte Weihnachtsgeld sind nicht Bestandteil der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)», sagte eine Sprecherin. Die Grundleistungen für Leistungsberechtigte nach dem AsylbLG umfassten Leistungen, die den «notwendigen Bedarf» (darunter Ernährung, Unterkunft, Heizung und Kleidung) und den «notwendigen persönlichen Bedarf» (unter anderem Verkehrsdienstleistungen) abdecken.
Bild: © motorradcbr / fotolia.com
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