Vor dem Dresdner Landgericht hat der Prozess gegen Frauke Petry wegen Meineides begonnen. Die frühere AfD-Chefin äußerte sich zu Prozessbeginn nicht und ließ eine Erklärung ihres Verteidigers vorlesen. Eine Verurteilung könnte gravierende Konsequenzen haben.
Bastian Brandau im Gespräch mit Christoph Heinemann.
Christoph Heinemann: Was wirft die Staatsanwaltschaft der Bundestagsabgeordneten vor?
Bastian Brandau: Es geht um Meineid. Frauke Petry soll vor dem Wahlprüfungsausschuss des sächsischen Landtags falsch ausgesagt haben. Im November 2015 fand diese Sitzung statt und Frauke Petry hat dabei sich selbst und auch einem anderen AfD-Politiker widersprochen.
Es ging damals um die Aufstellung zu den Landtagswahlen in Sachsen 2014 und um ein Darlehen der AfD-Landtagskandidaten zur Finanzierung des Wahlkampfes. In der Frage, ob das zurückgezahlt werden musste oder nicht, hat Frauke Petry Aussagen getätigt, die eben dazu geführt habe, dass die Staatsanwaltschaft diese Klage wegen Meineides vorgelegt hat.
Petry schweigt vor Gericht
Heinemann: Was sagt Frau Petry zu diesen Vorwürfen?
Brandau: Sie hat sich heute nicht eingelassen. Ihr Anwalt hat eine Erklärung verlesen und hat kritisiert, es handle sich hier nicht um Meineid. Unter anderem hat er argumentiert, dass dieser Wahlprüfungsausschuss des Sächsischen Landtags gar nicht dazu berechtigt gewesen sei, Frauke Petry unter Eid zu nehmen.
Bild: Tom Dräscher, Frauke-Petry-20130820, Ausschnittvergrößerung von Frank Schurgast, CC BY-SA 3.0
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