Die AfD hat sich gegen den Verfassungsschutz durchgesetzt. Dieser darf die Partei nicht mehr als Prüffall bezeichnen. Das Kölner Verwaltungsgericht sieht einen rechtswidrigen Eingriff in die Rechte der AfD.
Der Verfassungsschutz darf die AfD nicht als Prüffall bezeichnen. Das Verwaltungsgericht Köln untersagte dem Bundesamt diese Bezeichnung. Damit war ein Eilantrag der AfD erfolgreich. Mit der Entscheidung sei keine inhaltliche Bewertung der AfD-Positionen verbunden, erklärte das Gericht.
Laut Gericht gibt es im Bundesverfassungsschutzgesetz keine Rechtsgrundlage für die öffentliche Bekanntmachung, dass eine Partei ein Prüffall ist. Der Bezeichnung komme in der Öffentlichkeit eine “negative Wirkung” zu, erklärten die Richter. Dieser Eingriff in die Rechte der AfD ist demnach rechtswidrig und unverhältnismäßig. Auf die laufende Prüfung durch den Verfassungsschutz hat diese Entscheidung keinen Einfluss.
AfD im Eilverfahren erfolgreich
Das Bundesamt für Verfassungsschutz hatte die AfD im Januar öffentlich zum Prüffall erklärt. Dagegen stellte die AfD einen Antrag auf einstweilige Anordnung. Die Klage richtete sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich gemacht hatte. Dies habe “stigmatisierenden Charakter”, so die Partei.
Das Gericht gab der AfD nun bereits im Eilverfahren Recht, weil der Verfassungsschutz “eine Unterlassungserklärung abgelehnt habe und sein Vorgehen für rechtmäßig halte”. Deshalb sehen die Richter eine Wiederholungsgefahr – und das vor Europawahlen und Landtagswahlen. Gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts kann Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster eingelegt werden.
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