Gerichtshof erlaubt rechte Demo in Kassel

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat eine Demonstration von Rechtsextremen am (heutigen) Samstag in Kassel erlaubt. Er wies am Freitag unanfechtbar eine Beschwerde der Stadt Kassel zurück, die die Veranstaltung im Zusammenhang mit der Ermordung des Regierungspräsidenten Walter Lübcke verhindern wollte. Es sei nicht erkennbar, dass durch die Versammlung eine Herabsetzung Lübckes drohe, teilte der VGH mit. Die Polizei rüstet sich nun für einen Großeinsatz, während im Internet Aufrufe zur Gewalt kursieren.

In einem Video posierten Vermummte der mutmaßlich linken Szene mit Baseballschlägern. Die Aufforderung: “Nazis aufhalten und weghauen.” Man habe Kenntnis von solchen Aufrufen und bewerte diese, erklärte ein Sprecher der Kasseler Polizei: “Wir haben das im Blick und werden einen sicheren Ablauf der Veranstaltungen gewährleisten.”

“Auch wenn uns von Beginn an bewusst war, dass die Hürden für eine Verbotsverfügung sehr hoch sind, wollten wir als Stadt nichts unversucht lassen, die Versammlung beziehungsweise den Aufmarsch in der Innenstadt oder vor dem Regierungspräsidium zu verhindern”, sagte der Kasseler Oberbürgermeister Christian Geselle (SPD). Über einen Auflagenbescheid sei es zumindest gelungen, Versammlung und Aufmarsch aus der Kasseler Innenstadt zu verbannen. Es sei auch das Vermächtnis des ermordeten Regierungspräsidenten Walter Lübcke, dass man gegen Aufmärsche rechtsextremer Gruppen klare Kante zeigen müsse, so Geselle.

Die rechtsextreme Kleinstpartei “Die Rechte” will am Samstag in Kassel gegen eine angebliche Instrumentalisierung des Attentats auf den CDU-Politiker Lübcke protestieren. Ein Extremismus-Experte hält das für vorgeschoben: “Das ist eine Provokation”, sagt Christopher Vogel vom Mobilen Beratungsteam gegen Rassismus und Rechtsextremismus Hessen. Die Demonstration sei vielmehr “ein Signal an die eigene Szene”. Die Rechten wollten zeigen, dass sie sich trotz Gegenprotesten nach Kassel trauten. Auch dass der Termin auf den 20. Juli als Tag des gescheiterten Hitlerattentats falle, sei kein Zufall.

Lübcke war am 2. Juni in seinem Haus im Landkreis Kassel erschossen worden. Der Generalbundesanwalt geht von einem rechtsextremen Hintergrund aus. Der 45-jährige Stephan E. hatte die Tat gestanden und dann sein Geständnis widerrufen. Nach dem Mord hatte es in Nordhessen eine Welle von Kundgebungen gegen Gewalt und Rechtsextremismus gegeben. Ende Juni gingen deswegen 10.000 Menschen auf die Straße.

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