Wieder an Bord bei den Rechtsextremisten: Andreas Kalbitz. / Foto: Screenshot Youtube

Gerichtsurteil zur Causa Kalbitz: Rauswurf aus AfD ist unzulässig

Potsdam/Berlin/Ganderkesee (fs) – Der Bundesvorstand der rechtsextremistischen AfD veranlasste die Annullierung der Parteimitgliedschaft von Andreas Kalbitz. Dieser zog so dann mit einer Klage vor das Landgericht Berlin und bekam nun recht. Damit kann der bisherige AfD-Chef in Brandenburg seine Rechte als Parteimitglied sowie auch als Mitglied des Bundesvorstandes bis zur Entscheidung des Bundesschiedsgerichts der AfD wieder wahrnehmen.

Bis zur Annullierung seiner Parteimitgliedschaft war Kalbitz Landesparteichef der rechten Partei in Brandenburg und Fraktionsvorsitzender im Brandenburger Landtag. Wohl hoffend das Kalbitz wieder den Weg zurück in die Partei findet, haben zunächst einmal nur seine Stellvertreter Birgit Bessin und Daniel Freiherr von Lützow den Landesvorstand geführt. Die Landtagsfraktion hatte eigens für Kalbitz ihre Geschäftsordnung geändert, so dass er auch als parteiloser Abgeordneter Fraktionsmitglied bleiben konnte.

Im Mai hatte der Bundesvorstand der AfD Kalbitz seine Mitgliedschaft mit nur knapper Mehrheit aufgehoben. Als Grund für den Parteiausschluss benannte der Bundesvorstand, dass Kalbitz beim Eintritt in die AfD 2013 frühere Mitgliedschaften in der mittlerweile verbotenen rechtsextremen Organisation “Heimattreue Deutsche Jugend” (HDJ) und bei den REP (Republikaner) zwischen 1993 und 1994 nicht angegeben hat. Kalbitz selbst hatte stets betont, dass er kein HDL-Mitglied gewesen sei.

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