Das Verwaltungsgericht München hat die Hausverbote für AfD-Politiker in städtischen Einrichtungen in München für rechtswidrig erklärt. Eine Veranstaltung des Parteinachwuchses kann also wie geplant stattfinden.
Die Hausverbote der Stadt München gegen Redner der AfD bei einer Veranstaltung des Parteinachwuchses sind aufgehoben worden. Damit dürfen unter anderem der Thüringer Parteichef Björn Höcke und die bayerische Landtagsfraktionschefin Katrin Ebner-Steiner an diesem Sonntag bei dem Frühshoppen der Jungen Alternative Bayern in einer öffentlichen Gaststätte auf einer städtischen Sportanlage auftreten.
Stadt unterliegt im Rechtsstreit
Das Verwaltungsgericht München erklärte die Entscheidung der Behörden am Samstag für rechtswidrig, teilte eine Sprecherin des Gerichts mit. Die Stadt habe nicht ausreichend nachweisen können, dass die Veranstaltung eskalieren könnte und dass Störungen von Seiten der AfD zu erwarten seien.
Zwei Tage vor einer Veranstaltung hatte die Stadt München am Freitag den angekündigten Rednern Hausverbote erteilt. Oberbürgermeister Dieter Reiter von der SPD erklärte dazu: “Veranstaltungen, die Rassismus und Antisemitismus schüren, die Grundwerte unserer Verfassung angreifen oder den Nationalsozialismus relativieren wollen, haben in städtischen Räumen keinen Platz.”
Lese hierzu auch: München: Hausverbot für AfD’ler Höcke und Ebner-Steiner
Bild: Screenshot Youtube
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