Wegen eines rassistischen Tweets hat ein Gericht Noah Becker 15.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will das Urteil anfechten.
Der AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier will ein Gerichtsurteil, das ihn zur Schmerzensgeldzahlung an Noah Becker verpflichtet, offenbar nicht hinnehmen. Gegenüber dem Spiegel kündigte Maiers Anwalt Maximilian Krah an, Berufung einzulegen. Die Entscheidung der zuständigen Pressekammer sei in mehrfacher Hinsicht fehlerhaft. Die Höhe der angeordneten Strafzahlung bezeichnete er als “grotesk überzeichnet”. Im Zweifel werde man den Fall “bis zum Bundesgerichtshof” bringen, sagte der Anwalt.
Das Landgericht Berlin hatte Maier in der vergangenen Woche dazu verurteilt, 15.000 Euro Schmerzensgeld an Noah Becker zu zahlen. Anlass des Gerichtsverfahren war ein rassistischer Tweet gewesen, der am 2. Januar 2018 über Maiers Twitteraccount verbreitet worden war: Darin war der Künstler Noah Becker als “kleiner Halbneger” beschimpft worden. Kurz nach Veröffentlichung wurde der Tweet gelöscht. Maier hatte damals angegeben, die Nachricht nicht selbst verfasst zu haben. Ein Mitarbeiter räumte später die Urheberschaft des Tweets ein. Becker forderte Maier, der seiner Ansicht nach als Besitzer des Profils für den Inhalt verantwortlich sei, zunächst auf, 7.500 Euro an eine karitative Einrichtung zu spenden, um den Streit beizulegen. Der AfD-Politiker ging darauf nicht ein, woraufhin Becker ihn anzeigte. Der Künstler erreichte zunächst eine einstweilige Verfügung, dass Maier die Äußerung nicht wiederholen darf.
Beckers Anwalt Christian-Oliver Moser hatte sich nach dem Urteil des Landgerichts Berlin positiv zur Entscheidung geäußert: “Die Pressekammer ist in allen Punkten unserer Rechtsauffassung gefolgt. Insbesondere freue ich mich, dass der Beklagte mit dem für mich von Anfang an nicht nachvollziehbaren Argument, den Tweet angeblich nicht selbst verfasst zu haben, erfolglos war”, hatte Moser dem Spiegel gesagt.
Bild: 9EkieraM1, 2016-02-01 Noah Becker (2), Ausschnittvergrößerung von Frank Schurgast, CC BY-SA 3.0 DE
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