Drei Monate Haft auf Bewährung, eine Geldstrafe (200 Tagessätze à 15 Euro) sowie weitere Auflagen hat das Landgericht München I gegen “Pegida”-München-Chef Heinz Meyer verhängt. Das bestätigte Gerichtssprecher Florian Gliwitzky der AZ.
Mit den wesentlichen Vorwürfen, Billigung von Straftaten und Verstöße gegen das Versammlungsgesetz, hatte sich in erster Instanz bereits das Amtsgericht beschäftigt. An der Verurteilung Meyers änderte sich aber auch in der Neuauflage vor dem Landgericht nichts. (Lesen Sie hier: Körperverletzung – Hohe Strafe für Münchner Pegida-Chef)
Meyer-Spruch: “Paulchen jagt bald die Antifa”
Ein Vorfall mit strafrechtlicher Relevanz führte in den Sommer 2017 zurück. Damals hatte Meyer in einer Rede gefordert, München wieder zur “Hauptstadt der Bewegung” zu machen. Diese Aussage traf er, obwohl ihm die Behörden zu diesem Zeitpunkt bereits Äußerungen untersagt hatten, die den Nationalsozialismus glorifizieren oder verharmlosen würden.
Bild: Screenshot von Website Pegida
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