Der Turnhallen-Brandstifter und ehemalige NPD-Politiker Maik Schneider (31) bleibt vorerst weiter in Untersuchungshaft. Das beschloss das Landgericht Potsdam am Montagnachmittag. Damit lehnte das Gericht zwei Anträge auf Haftentlassung seitens der Anwälte des Neonazis ab.
„Die 5. Strafkammer hat die Haftbeschwerden des Angeklagten für unbegründet erachtet und sie dem Brandenburgischen Oberlandesgericht zur Entscheidung vorgelegt“, sagte Landgerichtssprecher Sascha Beck am Nachmittag.
Die Verteidiger hatten argumentiert, das Verfahren gegen Schneider ziehe sich schon viel zu lange hin. Die von der Verfassung vorgeschriebene zügige Prozessführung gegen Untersuchungshäftlinge sei nicht mehr gewährleistet.
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