Vor der Europawahl hatte sich der RBB gegen eine Ausstrahlung von Werbung der rechtsextremen Partei gewehrt. Das Verfassungsgericht hat die Klage nun in letzter Instanz abgewehrt.
Lese hierzu auch: ARD und ZDF müssen NPD Wahlwerbespot nicht ausstrahlen
Die ARD muss eine Wahlwerbung der rechtsextremen NPD zur Europawahl nun doch ausstrahlen. Das Bundesverfassungsgericht hat einem Eilantrag der Partei stattgegeben. Die Vorinstanzen hätten zu Unrecht einen volksverhetzenden Inhalt angenommen, schrieben die zuständigen Richter in ihrer Urteilsbegründung. Eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg ist dadurch hinfällig, in der am Montag dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) Recht gegeben wurde.
Noch Ende April hatte sich die NPD in Karlsruhe vergeblich um die Ausstrahlung einer Wahlwerbung im ZDF bemüht. Damals erklärten die Richter die Ablehnung für rechtmäßig. Inzwischen hat die NPD den Spot aber überarbeitet. Der RBB, der nach eigenen Angaben für die ARD die TV-Werbungen zur Wahl prüft, hatte den Beitrag nicht ausstrahlen wollen.
In der neuen Form beginnt der Spot mit der Behauptung, dass Deutsche wegen der “unkontrollierten Massenzuwanderung” seit 2015 “fast täglich zu Opfern” würden, und stellt die Einrichtung von “Schutzzonen” in Aussicht. Das Oberverwaltungsgericht hatte dies als offenkundigen Fall von Volksverhetzung gewertet. Es werde eine Zweiteilung der Gesellschaft in Deutsche und kriminelle Ausländer propagiert. Eine andere Auslegung sei wegen der politischen Ziele der NPD ausgeschlossen.
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