Das Innenministerium hat einen Bericht zu „Hate Crime“ veröffentlicht. Innerhalb eines halben Jahres sind demnach 1.936 strafbare Handlungen erfasst worden.
Das Innenministerium hat seinen ersten Bericht zu „Hate Crime“ veröffentlicht. Es geht dabei um Verbrechen, die sich gegen vermeintliche Angehörige bestimmter Gesellschaftsgruppen wenden, also vorurteilsbedingte Straftaten. Die meisten Fälle nach dem Verbotsgesetz gibt es demnach in Salzburg, Oberösterreich und Vorarlberg. Dem Bericht zufolge sind innerhalb eines halben Jahres 1.936 strafbare Handlungen dieser Art von der Polizei erfasst worden. Dem Bericht zufolge fühlen sich Betroffene oftmals abgewertet, unerwünscht, verfolgt, verachtet und verlieren ihr Sicherheitsgefühl. Opfer von Vorurteilskriminalität leiden häufig an langfristigen psychischen Folgen und versuchen möglichst unsichtbar und damit weniger angreifbar zu sein.
Religion eines der häufigstes Vorurteilsmotive
Nur 22 Prozent der Anzeigen bezogen sich im Erhebungszeitraum – November 2020 bis April 2021 – auf Straftaten im Internet, 15 Prozent betrafen den privaten, der Großteil den öffentlichen Raum. Über ein Viertel der Straftaten (26 Prozent) bezog sich im Erhebungszeitraum gegen fremdes Vermögen. Dazu gehören Sachbeschädigung durch Graffitis und Vandalismus. Genauso viele Straftaten wurden aufgrund des Verbotsgesetzes begangen. Freiheitsdelikte wie Nötigungen und gefährliche Drohungen machten 16 Prozent aus. Delikte gegen Leib und Leben, dh. körperliche Attacken, 13 Prozent.
Quelle: Islam iQ
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