Österreich: Neue Heiratsverbote für homosexuelle Paare

Das Innenministerium schließt die meisten binationalen Lesben- und Schwulenpaare von der Ehe für alle aus. Auch Wien hält sich an diese Empfehlung.

Seit Anfang Jänner gilt in Österreich die Ehe für alle – aber wirklich alle umfasst sie nicht.

Zwar haben sich in Wien laut einem Sprecher des zuständigen Stadtrats Peter Hanke (SPÖ) in den ersten drei Wochen 2019 bereits 15 gleichgeschlechtliche Paare das Jawort gegeben – und 52 Lesben- oder Schwulenpaare einen Termin für die Eheschließung vereinbart. Doch ein Happy End gebe es für sie nur, wenn beide Partner Österreicher sind – oder wenn ein Österreicher einen Ausländer heiratet, der aus einem Land kommt, in dem es ebenfalls die Ehe für alle gibt.

So wie im Heimatland

Verwehrt der Heimatstaat des Nichtösterreichers Homosexuellen hingegen den Bund fürs Leben, so tun es ihm hierzulande die meisten Standesämter gleich, in Wien ebenso wie in anderen Städten und Gemeinden: heiraten verboten.

Die Grundlage für diese restriktive Entscheidung stammt aus dem Innenministerium. Am 2. Jänner schickte man dort per Mail eine Mitteilung an alle Landesregierungen und die zuständigen Wiener Magistrate aus. Verbiete ein Herkunftsstaat die Ehe für alle, so gelte das auch hier, heißt es darin. Betroffene Paare dürften aber eine eingetragene Partnerschaft eingehen.

Zu früh geehelicht

Doch nicht nur binationale Lebensgemeinschaften, auch Männer- oder Frauenpaare, die bereits vor 2019 in einem anderen Land die Ehe für alle eingegangen sind, schauen durch die Finger. Ihre Ehe wird von den österreichischen Behörden nicht als Ehe akzeptiert.

Das hat bemerkenswerte Folgen, etwa für ein portugiesisch-österreichisches Männerpaar, das sich beim STANDARD meldete. Die beiden heirateten 2015 in Portugal und wollten sich das nun in Wien bestätigen lassen. Beim Standesamt in Wien scheiterten sie mit diesem Wunsch. Um auch in Österreich als Eheleute zu gelten, sollen sie nun ein zweites Mal heiraten.

Anruf vom Innenministerium

Die Rechtsmeinung, dass vor 2019 im Ausland geschlossene Ehen nicht anerkannt werden, erreichte die Stadt Wien telefonisch, sagt der Hanke-Sprecher. Zwar handle es sich sowohl bei der schriftlichen Mitteilung zu den Binationalen als auch bei Telefonauskunft zu den Auslandsehen nicht um die vom Ministerium “bis März” angekündigten Durchführungsbestimmungen zur Ehe für alle.

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