Dresden/Ganderkesee (fs) – Unglaublich aber wahr. Am Oberlandesgericht Dresden läuft derzeit der Prozess gegen die Rechtsextremisten der Gruppe “Revolution Chemnitz”. Heute haben die ersten Verteidiger für ihre Neonazi-Mandanten deutlich mildere Strafen gefordert als von der Bundesanwaltschaft verlangt wurde.
Der Verteidiger des 32-jährigen, der als Rädelsführer der Gruppe gilt, forderte lediglich eine “angemessene Rechtsfolge”. Für einen weiteren Angeklagten forderte die Bundesanwaltschaft vier Jahre und drei Monate Haft. Dessen Anwalt plädiert ebenfalls auf eine mildere Straße und sieht die zu erwartende Haftzeit durch die bereits verbüßte Zeit in U-Haft somit als abgegolten.
Am vergangenen Donnerstag hatte die Bundesanwaltschaft Strafen zwischen drei und fünfeinhalb Jahren Haft verlangt. In diesem laufenden Verfahren müssen sich acht Rechtsradikale zwischen 22 und 32 Jahre wegen der Gründung und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verantworten. Darüber hinaus sind fünf Beschuldigte wegen schweren Landfriedensbruch angeklagt und einer auch noch wegen Körperverletzung. Die Gruppierung “Revolution Chemnitz” ist im September 2018 entstanden und hatte sich nach Auffassung der Anklage als Ziel den Umsturz in Deutschland gesetzt.
Unglaublich? Ja, denn es ist ein dreistes Verhalten der Rechtsanwälte der Beklagten hier Strafen weit unter dem geforderten Strafmaß zu fordern, denn mit diesem von der Bundesanwaltschaft geforderten Straßmaß ist auch eine moralisch Schuld an unserer Demokratie abzugelten. Man muss sich hierzu einmal vor Augen führen, wie das wahnwitzige Ziel der rechtsterroristischen Gruppe ausgesehen hat: Der Umsturz der Machtverhältnisse in unserem Land und somit auch unseres demokratischen Systems.
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