Zum zweiten Mal nach dem Frauke-Petry-Event in der Messe Düsseldorf im Februar 2016 öffnet die Stadt Düsseldorf der AFD bereitwillig alle Türen und hat ihr einen Mietvertrag für Räumlichkeiten der Volkshochschule gegeben. Wie die neue Stadtsprecherin Ingrid Herden gegenüber report-D bestätigt, wurde für den 26. Februar 2019 ein Mietvertrag mit der AFD geschlossen. Am Bertha-von-Suttner-Platz möchte die Rechtsaußen-Partei in einen Bürgerdialog eintreten.
Nur zur Erinnerung: Der Verfassungsschutz bescheinigt zumindest Teilen der AFD in einem 50-seitigen Gutachten, dass von dieser Partei eine Gefahr für Demokratie ausgeht. Die sehen die Verfassungsschützer im Rassismus der AFD, basierend auf einem entweder „biologisch-rassistischen oder ethnisch-kulturellen Volksbegriff“. Aus diesem Grund haben die Verfassungsschützer die AFD in ihrem Gutachten diese Partei als „Extremismus-Verdachtsfall“ eingestuft. Die AFD will gegen die Begrifflichkeit juristisch vorgehen.
Nicht durchgedrungen
Die Einschätzung des Verfassungsschutzes scheint bei der Düsseldorfer Stadtverwaltung unter Leitung von Oberbürgermeister Thomas Geisel noch nicht durchgedrungen zu sein. Denn Stadtsprecherin Ingrid Herden versucht den erneuten Vermietungsskandal in Düsseldorf formaljuristisch zu rechtfertigen: „Die AfD hatte bei der VHS allgemein nach freien Terminen für anmietbare Raumkapazitäten zur Durchführung einer eigenen “Bürgerdialog”-Veranstaltung nachgefragt. Aufgrund des verfassungsrechtlichen Parteienprivilegs sind Parteien, solange sie nicht verboten sind, gleich zu behandeln. Die Volkshochschule Düsseldorf ist eine öffentliche Einrichtung bei der nach der Gemeindeordnung (§8) Einwohner und ortsansässige Vereinigungen einen Anspruch auf Zugang haben, solange sie sich im Rahmen des Widmungszwecks und an die einschlägigen Rechtsvorschriften halten sowie Raumkapazitäten zur Verfügung stehen. Daher wurde ein Mietvertrag für den 26.2.2019 geschlossen.“
Bild: Noebse, Volkshochschule Düsseldorf, Gebäude Franklinstraße, CC BY-SA 4.0
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