Wird der Trierer NPD-Funktionär Safet Babic wegen einer inzwischen fünf Jahre zurückliegenden Äußerung doch noch wegen Volksverhetzung verurteilt?
Weil die Staatsanwaltschaft gegen einen Freispruch des Trierer Landgerichts Revision eingelegt hat, befasst sich am Mittwoch das Koblenzer Oberlandesgericht mit dem Fall. Der 38-jährige Rechtsextreme soll nach Meinung der Ankläger Flüchtlinge bei einer Kundgebung übelst beleidigt und ihnen die Menschenwürde abgesprochen haben. Babic spricht von einer politisch motivierten Anklageschrift.
Die dreiköpfige Kammer des Trierer Landgerichts hatte Safet Babic im Mai vergangenen Jahres vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. „Wir haben dies nicht mit der für eine Verurteilung ausreichenden Sicherheit feststellen können“, sagte der Vorsitzende Richter Peter Egnolff in seiner Urteilsbegründung.
Das Amtsgericht hatte dies zuvor noch ganz anders gesehen und den vorbestraften NPD-Funktionär wegen Volksverhetzung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Eine Strafe, die Staatsanwalt Benjamin Gehlen auch am Ende der Beweisaufnahme im Berufungsverfahren für angemessen ansah.
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