Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung wollen die NPD finanziell austrocken. Doch der Antrag beim Bundesverfassungsgericht lässt auf sich warten.
Es schien so einfach zu sein. Im Juni 2017 änderte der Bundestag noch knapp vor dem Ende der Legislaturperiode das Grundgesetz, um der NPD sämtliche Staatsgelder wegzunehmen. Im Februar 2018 entschied der Bundesrat, den dazu nötigen Antrag beim Bundesverfassungsgericht zu stellen. Innerhalb von zwei Monaten schlossen sich Bundesregierung und Bundestag an. Doch der gemeinsame Antrag auf Entzug der staatlichen Finanzierung für die NPD liegt bis heute in Karlsruhe nicht vor. Die Offensive der drei Verfassungsorgane gegen die NPD scheint zu stocken. Der Anwalt der Partei, Peter Richter, reagiert lakonisch: „Wir haben keine Eile“.
Im Laufe des Sommers könnte der Antrag fertig sein, heißt es jetzt im Umfeld der Bundesregierung. Als Grund für die Verzögerung werden komplizierte Verhandlung zwischen den Verwaltungen von Bundesrat, Bundestag und Bundesregierung genannt. Es sei nicht klar gewesen, aus welchen „Töpfen“ das Honorar für die Prozessbevollmächtigen Christian Waldhoff und Christoph Möllers gezahlt werde. Die Juraprofessoren der Berliner Humboldt-Universität hatten schon im zweiten Verbotsverfahren gegen die NPD den Bundesrat in Karlsruhe vertreten. Bekanntlich ohne Erfolg.
Dass die Richter im Januar 2017 den Antrag der Länderkammer, die Existenz der Nazi-Partei zu beenden, einstimmig abwiesen, hat aber dem Ansehen der beiden Rechtswissenschaftler nicht geschadet. Doch loslegen können sie im Verfahren zum Entzug der staatlichen Finanzierung für die NPD erst jetzt. Der Vertrag sei bei Waldhoff und Möllers angekommen, ist in Regierungskreisen zu hören. Die Professoren selbst äußern sich nicht.
Sicherheitsexperten sagen, auch das Material der Verfassungsschutzbehörden zur NPD liege Waldhoff und Möllers inzwischen vor. In den Unterlagen stünden garantiert keine Erkenntnisse, die über V-Leute gewonnen wurden. An Spitzeln in Vorständen der Partei war das erste, auch von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung betriebene Verbotsverfahren, 2003 gescheitert. Die Richter in Karlsruhe hatten Zweifel an der „Staatsferne“ der NPD-Führung. Im zweiten Verbotsverfahren sah das Gericht in diesem Punkt keine Probleme.
Bild: xtranews.de, NPD Demo, Duisburg, CC BY 2.0
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