Bei einer Anti-AfD-Demo wird ein Gewerkschafter schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft stellt die Ermittlungen „mangels Tatverdacht“ ein.
Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zu den Vorfällen bei der Anti-AfD-Demo am 20. Juli 2018, bei der ein Gewerkschafter schwer verletzt wurde, eingestellt, „mangels hinreichendem Tatverdacht“. Das teilte Oberstaatsanwalt Dominik Mies auf FR-Anfrage mit. Die infrage kommenden Straftaten könnten „nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Wahrscheinlichkeit“ nachgewiesen werden. Das sei das Resultat nach intensiven Ermittlungen, bei denen auch neutrale Zeugen nicht zu einer umfassenden Aufklärung hätten beitragen können.
Die Gewalt in Hanau-Steinheim hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt: Nach DGB-Angaben attackierten zwei AfD-Anhängern Helmut W., der bewusstlos wurde und unter anderem ein Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Die Beteiligten zeigten sich später gegenseitig unter anderem wegen Körperverletzung an.
Die AfD wies Vorwürfe zurück und teilte mit, einer der beiden Männer, die nach dem Konflikt an ihrer Veranstaltung teilnahmen, sei verletzt worden. Die Leute seien keine Mitglieder. Die gegenseitigen Anzeigen seien „sehr gut nachvollziehbar“, die DGB-Darstellung einseitig.
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