Wie gefährlich ist die AfD? Eine Entscheidungshilfe für den Verfassungsschutz

Hitler-Bilder per Whatsapp, rassistische Parolen, Hass: In Kürze verkündet der Verfassungsschutz, ob er die Partei künftig beobachtet. Eine Entscheidungshilfe.

Manche hofften, die Rechtspopulisten würden sich schon mäßigen, wenn sie erst in alle Parlamente eingezogen sind. Stattdessen folgen Tabubrüche und Provokationen inzwischen in so schneller Taktzahl, dass manche in der Öffentlichkeit gar keine Beachtung mehr finden oder schnell wieder vergessen sind. Es fällt schwer, noch hinterher zukommen. Aber kann und sollte die Partei deshalb vom Verfassungsschutz beobachtet werden? Laut Gesetz müssten dazu „Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung“ vorliegen. Dazu gehören Angriffe gegen das Demokratieprinzip, die Rechtsstaatlichkeit oder die Menschenwürde. Wer sich die Abgeordneten der AfD im Bundestag und in den Landesparlamenten sowie die Landesvorstände ansieht, bekommt ein eindrückliches Bild. Eine kleine Auswahl.

Andreas Winhart, Landtag Bayern

Warnte im September vor Flüchtlingen, die massenhaft Krankheiten einschleppten: „Wenn mich in der Nachbarschaft ein Neger anküsst oder anhustet, dann muss ich wissen, ist der krank oder ist der nicht krank? Und das müssen wir sicherstellen.“ Unkte, dass Kosovaren und Albaner künftig als mobile Pflegekräfte zu Deutschen „nach Hause kommen und die Bude ausräumen“.

Thomas Seitz, Bundestag

Nannte Flüchtlinge „Migrassoren“, den Propheten Mohammed einen „sadistischen Blutsäufer und Kinderschänder“. Fand es richtig, „Menschen mit schwarzer Hautfarbe auch weiterhin Neger zu nennen“. Will die Wiedereinführung der Todesstrafe diskutieren – zur Abschreckung vor illegaler Einreise. Parteifreunde pflichteten ihm bei.

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