Wie kann die AfD künftig überwacht werden?

Wenn der Verfassungsschutz einen Anschluss abhören will, muss er in dem Antrag an die G-10-Kommission „tatsächliche Anhaltspunkte“ für den Verdacht einer schweren Straftat belegen, das können allgemeine Gewaltaufrufe sein oder die Vorbereitung einer bewaffneten Revolution. „Flügel“-Vertreter müssten also schon im Thüringer Wald Waffen vergraben für den Tag der Machtergreifung oder anderweitig mit Gewalt liebäugeln, um telefonisch überwacht werden zu können.

In Paragraph 3 des G-10-Gesetzes ist auch Volksverhetzung als Überwachungsgrund aufgeführt. Reichen volksverhetzende Reden aber wirklich aus? Unter Fachleuten herrscht Skepsis, es wird jedoch nicht kategorisch ausgeschlossen. Würde ein AfD-Amtsträger täglich und in großem Stil die Deutschen zu Hass und Gewalt im Sinne einer Volksverhetzung aufwiegeln, wäre eine Telefonüberwachung vielleicht möglich. Andererseits kann man die Straftat nur in der Öffentlichkeit begehen, welchen Sinn sollte da eine Überwachung privater Korrespondenz machen? Als alleiniger Grund reicht Volksverhetzung nicht aus, zumal etliche AfD-Politiker mit einschlägigem Ruf durch Abgeordnetenmandate vor Überwachung geschützt sind.

Für Entspannung könnte in den Reihen der AfD auch sorgen, dass eine Massenüberwachung im Stile amerikanischer Dienste unüblich ist. 2016 etwa wurden laut dem Bericht der G-10-Kommission nur 224 Überwachungen von Post, E-Mail oder Telefonen durch das Bundesamt für Verfassungsschutz durchgeführt. Ein deutlicher Teil davon dürfte Dschihadisten betreffen, nicht Rechtsextreme.

V-Leute sind das wichtigste Instrument

Wahrscheinlicher als eine Telefonüberwachung ist das Anwerben von V-Leuten. Über deren Einsatz wird das Parlamentarische Kontrollgremium des Bundestages nur rückwirkend informiert. V-Leute sind das wichtigste Instrument bei der Überwachung von Verdachtsfällen. Ganz frei ist der Geheimdienst auch bei V-Leuten nicht. Für sie gelten die gleichen Regeln wie für hauptamtliche Spione. Eine „planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit“ mit V-Leuten ist laut dem Verfassungsschutzgesetz nur bei verfassungsfeindlichen „Bestrebungen von erheblicher Bedeutung zulässig“, „insbesondere wenn sie darauf gerichtet sind, Gewalt anzuwenden oder Gewaltanwendung vorzubereiten“. V-Leute dürfen auch nicht unbegrenzt private Kommunikation speichern.

Bild: Olaf Kosinsky creator QS:P170,Q30108329, 2015-07-04 AfD Bundesparteitag Essen by Olaf Kosinsky-171CC BY-SA 3.0 DE

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