Wohnungssuche Hameln: “Leichter Zigeunereinschlag, besser nichts anbieten!”

Für eine Hamelner Sintezza, eine Angehörige der Sinti, dürfte die Kampfansage gegen Antiziganismus, die der Bundestag am Freitag beschlossen hat, wie gerufen kommen. Denn nur einen Tag zuvor war sie Opfer einer rassistischen Diskriminierung geworden. Da erfuhr sie von der Wohnungsgenossenschaft Hameln (WGH) – buchstäblich und schwarz auf weiß –, dass sie sich als Wohnungssuchende mit „Zigeunereinschlag“ im Grunde keine Hoffnung zu machen brauche, von der WGH jemals eine Wohnung angeboten zu bekommen. Nun sieht sich die WGH mit dem Vorwurf des Antiziganismus konfrontiert.

Die Wörter, die in dem ihr am Donnerstag ausgehändigten „Interessentenbogen zur Wohnungssuche“ unter „Bemerkungen“ stehen, lesen sich wie ein Satz aus einer anderen Zeit: „1 Pers.; leichter Zigeunereinschlag; besser nichts anbieten!“ Gemeint ist damit Heidrun Lehmann (Name von der Redaktion geändert), eine seit Anfang der 60er Jahre in Hameln lebende deutsche Sintezza. „Ich war sprachlos“, sagt die 68-Jährige im Gespräch mit der Dewezet. Erst zu Hause habe sie diesen Eintrag, der offenkundig nicht für ihre Augen bestimmt war, bemerkt. Dabei seien ihr die Mitarbeiterinnen der WGH immer sympathisch gewesen. Nun so etwas über sich lesen zu müssen, das hätte sie nie von der WGH erwartet. „Aber jetzt kann ich mir natürlich erklären, weshalb die WGH nie eine Wohnung für mich hatte“, schlussfolgert sie.

Auf die Fassungslosigkeit und Enttäuschung folgte die Wut. „Das gibt es doch gar nicht in der heutigen Zeit!“, habe sie gedacht. Dadurch, dass ihre Mutter wie viele andere ältere Verwandte von den Nazis als „Zigeuner“ – ein Begriff, der von den meisten deutschen Sinti oder Roma als beleidigend abgelehnt wird – verfolgt, in Konzentrationslager oder Ghettos gesperrt und teilweise ermordet worden seien, sei das Dritte Reich in ihrem Kopf seit jeher sehr präsent und sie für rassistische Diskriminierung entsprechend sensibilisiert.

Die Hamelnerin sucht seit Monaten dringend eine Zwei-Zimmer-Wohnung. Ihre Wohnungssuche dokumentiert sie, indem sie sich ihre Anfragen bescheinigen lässt, wie der Dewezet vorgelegte Dokumente belegen. Bei der letzten am 21. März von der WGH ausgestellten Bescheinigung ist nun offensichtlich etwas schiefgegangen. Denn neben den persönlichen Daten von Heidrun Lehmann war dort nicht nur der Satz „Es liegen derzeit keine Angebote vor!“ zu lesen, sondern eben auch die Stichworte „1 Person; leichter Zigeunereinschlag; besser nichts anbieten!“. Dabei dürfte es sich jedoch um einen Vermerk handeln, der nur für den internen Gebrauch vorgesehen war und nicht für Außenstehende beziehungsweise die betreffende Person bestimmt gewesen sein dürfte.

Bild: Bush6984Wohnungsgenossenschaft (WGH) 164er Ring, Ausschnittvergrößerung von Frank Schurgast, CC BY-SA 4.0

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